Häufig gestellte Fragen

Los geht es bei mir ab 5 – 6 Jahren. Nach oben sind keine Altersgrenzen gesetzt. Musik kennt keine Alters-Grenzen: Warum sich nicht mit 40, 60 oder 80 Jahren noch einen Traum erfüllen und ein Instrument lernen oder wieder erlernen?

Nein, alles was Du brauchst sind Freude und Spaß an der Musik.

Gerne kannst Du bei mir auch in beiden Instrumenten unterrichtet werden, da sich Klavier und Gesang hervorragend ergänzen. Allerdings erfordert die Beherrschung beider Instrumente viel Übung, weshalb der wöchentliche Unterricht in beiden Instrumenten am sinnvollsten ist.

Du kannst selbst entscheiden, ob Du den Unterricht online oder bei mir bekommen möchtest. Einzige Bedingung: Aus organisatorischen Gründen kann ich keinen beliebigen Wechsel anbieten und muss daher schon vorab wissen, welche Unterrichtsweise gewünscht wird.

Jedem Interessenten biete ich eine kostenlose und unverbindliche Probestunde bei mir in Bensheim-Gronau für den Jahresvertrag und die 10er Karte an. Nach der Probestunde bleibt der vereinbarte Unterrichtstermin drei Kalendertage reserviert.

In der Regel dauert eine Probestunde 30 min. und findet bei mir statt. Dabei werden Fragen rund um den Unterricht geklärt. Persönliche Wünsche und Ziele, Vorlieben und Bedürfnisse können hier bereits angesprochen werden. Nach der Probestunde bleibt der vereinbarte Unterrichtstermin drei Kalendertage reserviert.

Ja, allerdings:
Bei allen Musikschulen und Unterrichtenden werden die im Jahr anfallenden Unterrichtseinheiten mit dem Stundensatz multipliziert und die Summe durch 12 Kalendermonate geteilt. Der ermittelte, monatliche Beitrag ist das ganze Jahr hindurch zu bezahlen, auch während der hessischen Schulferien und der Feiertage. Wem die monatliche Ratenzahlung nicht zusagen sollte, biete ich die Option 10er Karte an.

Viele Musikschulen bieten ausschließlich eine Vertragsbindung von 12 Monaten. Mein Jahresvertrag bietet 2 Kündigungstermine jeden Jahres: Die Abmeldung vom Jahresvertrag muss spätestens 6 Wochen vor diesem Termin schriftlich oder in Textform vorliegen. Die Preise der Tarife orientieren sich an den jeweiligen Laufzeiten. Wer sich nicht längerfristig binden möchte, kann eine 10er Karte nehmen.

Wie auch bei Musikschulen, findet an Feier- und Brückentagen kein Unterricht statt (siehe Frage „Werden die Ferien im Jahresvertrag durchbezahlt?“).

Für diejenigen, die sich nicht längerfristig binden möchten, biete ich die Option 10er Karte an.

Da sich die einzelnen Tarife an unterschiedlichen Laufzeiten und den entsprechend ermittelten Preisen orientieren, ist ein beliebiges switchen nicht möglich.

Die Gültigkeit der 10er Karte ist ab Kaufdatum auf 12 Unterrichtswochen begrenzt (ausgenommen Feiertage und Ferienzeit). Der Unterricht findet wöchentlich zu einem festen Termin statt. Innerhalb der 12 Wochen-Gültigkeit ab Kaufdatum, sind für die Schüler/innen 2 Ausfalltermine möglich.

Wenn der Unterricht seitens des Schülers/der Schülerin abgesagt wird, besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Die Termine sind festgelegt und können nicht kurzfristig neu belegt werden. Ansonsten wäre eine zeitliche Festlegung (Reservierung) nicht möglich bzw. nötig.

Sollte es vorkommen, dass ich den Unterricht absagen muss, werde ich zunächst versuchen, einen Nachholtermin zu vereinbaren. Sollte es keine Möglichkeit geben, den Unterricht nachzuholen, wird der Ausfall mit der entsprechend anteiligen Gebühr verrechnet.

Beim Jahresvertrag, wie auch bei den 10er Karten werden feste Termine vereinbart, die dann auch wöchentlich stattfinden (ausgenommen hessische Ferienzeit und Feiertage). Aus organisatorischen Gründen können solche Termine nicht verschoben werden, da ansonsten andere Termine von dieser Verschiebung berührt würden.

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